AGB
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Zeiterfassungsapplikation Zitmaschine von Gasser IT Solutions. Mit der Einrichtung eines Kontos oder der Nutzung der Applikation akzeptieren Sie diese Bedingungen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Gasser IT Solutions, Kirchstrasse 12, 6382 Büren NW, Schweiz (info@zitmaschine.ch). Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Zitmaschine, einschliesslich Testzugängen und bezahlten Abos. Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn Gasser IT Solutions sie schriftlich anerkannt hat.
2. Leistung
Zitmaschine ist eine Software-as-a-Service für Zeiterfassung, Absenzen, Feiertage, Monatsabschlüsse und zugehörige Stammdaten. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Abo, einschliesslich lizenzierter Plätze und des Ablaufdatums. Funktionen können erweitert oder angepasst werden, sofern der Vertragszweck erhalten bleibt.
Die Applikation wird online bereitgestellt. Die Kundin sorgt für eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser und die Geräte zum Stempeln.
3. Konto und Zugang
Zugang erhalten die Kundenfirma und die von ihr eingeladenen Mitarbeitenden. Eine öffentliche Selbstregistrierung gibt es nicht. Zugangsdaten, Passkeys und Zwei-Faktor-Codes sind vertraulich zu halten. Die Kundin haftet für alle Handlungen über ihre Konten.
Die Kundin hält Firmen-, Mitarbeitenden- und Anstellungsdaten aktuell. Nach Ablauf des Abos sind Stempeln und das Erfassen abrechenbarer Mitarbeitenden gesperrt. Bestehende Daten bleiben sichtbar.
4. Pflichten der Kundin
Die Kundin nutzt Zitmaschine nur für rechtmässige Geschäftszwecke und im Einklang mit dem anwendbaren Arbeits- und Datenschutzrecht. Insbesondere informiert sie Mitarbeitende über die Zeiterfassung, holt erforderliche Mitwirkungs- oder Einwilligungen ein und speichert keine Daten, für die Zitmaschine nicht bestimmt ist.
Die Kundin darf die Applikation nicht angreifen, überlasten oder zurückentwickeln, Zugänge nicht an Unberechtigte weitergeben und Lizenz- oder Abo-Grenzen nicht umgehen.
5. Entgelt und Abo
Preis, lizenzierte Plätze und Laufzeit werden bei der Firmeneinrichtung oder später schriftlich vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, sind Entgelte in Schweizer Franken im Voraus für die vereinbarte Periode zahlbar. Steuern kommen hinzu, soweit sie anfallen.
Bei Zahlungsverzug kann Gasser IT Solutions mahnen und nach angemessener Nachfrist die Leistung einschränken oder sperren, bis der Rückstand beglichen ist.
6. Verfügbarkeit und Support
Gasser IT Solutions strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keinen unterbruchsfreien Betrieb. Wartung, Updates, höhere Gewalt oder Ausfälle Dritter können Unterbrüche verursachen. Geplante Wartung wird soweit zumutbar angekündigt.
Support erfolgt per E-Mail an info@zitmaschine.ch an Arbeitstagen. Eine Reaktionszeit ist nicht geschuldet, soweit kein separates Servicelevel vereinbart ist.
7. Immaterialgüterrechte
Gasser IT Solutions und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an der Zitmaschine, einschliesslich Software, Gestaltung und Dokumentation. Die Kundin erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung während der Vertragslaufzeit für das eigene Unternehmen. Kundendaten bleiben Eigentum der Kundin.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet. Beide Parteien halten vertrauliche Informationen geheim und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht überdauert das Vertragsende.
9. Haftung
Die Parteien haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gasser IT Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, den die Kundin durch Sicherungskopien hätte vermeiden können, und für Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Zwingende Produktehaftung bleibt vorbehalten.
10. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft für die vereinbarte Abo-Dauer und kann einvernehmlich verlängert werden. Jede Partei kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei einer wesentlichen Pflichtverletzung, die innert angemessener Frist nicht behoben wird.
Nach Vertragsende kann die Kundin ihre Daten innert 30 Tagen exportieren oder eine Kopie verlangen. Danach darf Gasser IT Solutions die Firmendaten löschen, soweit keine längere Aufbewahrung gesetzlich nötig ist.
11. Änderungen
Gasser IT Solutions darf diese Bedingungen ändern, wenn die Änderung zumutbar ist, insbesondere aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen. Kundinnen werden in geeigneter Weise informiert. Widerspricht eine Kundin innert 30 Tagen, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Abo-Periode.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Gasser IT Solutions, derzeit Nidwalden, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt der Rest wirksam. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Diese Bedingungen liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.